



Beratungsstelle Bildungsprämie
Prämiengutscheine / Spargutscheine im Rahmen der Bildungsprämie
Beratung: Heinz-Jürgen Ahlers, Tel. 04403/98478-18; E-Mail: ahlers@leb.de
Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.
Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiografie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
- Einen Prämiengutschein können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist (Spargutschein).
- Für ein Weiterbildungsdarlehen wird zurzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet.
Das Verfahren stellt sich im Überblick wie folgt dar:
- Sie suchen eine Beratungsstelle auf, die Gutscheine ausstellen kann. Im Rahmen einer Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Prämiengutschein und/oder einen Spargutschein.
- Die Beratungsstelle nennt auf dem Gutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Sie erklärt die Finanzierungsmöglichkeiten.
- Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter
- akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren in Höhe des Gutscheinwertes mit dem Prämiengutschein.
- bestätigt auf dem Spargutschein ihre Teilnahme und die Höhe der privat zu tragenden Kosten. Für diese Summe kann dann lt. Vermögensbildungsgesetz ein Betrag zur Finanzierung der Weiterbildung entnommen werden.
Das Beratungsgespräch
Voraussetzung für einen Prämiengutschein / Spargutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle.
Im LEB Bildungszentrum Bad Zwischenahn ist Heinz-Jürgen Ahlers Ansprechpartner für ein Beratungsgespräch. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter der Tel. 04403-98478-18 (evtl. AB) oder unter ahlers@leb.de .
Um einen Prämiengutschein / Spargutschein erhalten zu können, müssen zum Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden:
- amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis),
- letzter Einkommensteuerbescheid (mind. aus dem Vor - Vorjahr); ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) vorgelegt werden, oder aber eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen (für einen Spargutschein brauchen Sie keinen Einkommensnachweis vorzulegen),
- ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden:
- Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz,
- Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.
Ein Beratungsgespräch kann nur einmal pro Kalenderjahr geführt werden.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert!
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